Die Verbandsebenen sind u.a. dazu da, die Mitgliedschöre in organisatorischen Angelegenheiten zu unterstützen.
Das können interssante Themen sein:
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Ehrungen von Personen für viele Jahre Singen im Chor
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Versicherungsangelegenheiten des Vereins
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Bestandsmeldung an den Chorverband
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Beantragung von Fördermitteln
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Betragserhebung
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GEMA-Meldung, Chorveranstaltungen, Veranstaltungen mit Musik
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Veranstaltungsplanung - Checkliste
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Vereinsorganisation Tipps zur Aufbau- und Ablauforganisation
Neue Informationen zur Bestandserhebung
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und es beginnt bald wieder die Periode der Bestandserhebung.
Stichtag für Bestandserhebungen aller Chöre und Kreis-Chorverbände ist der 15. Februar
Mit Ablauf des Stichtages sind keine Änderungen der Mitgliedszahlen mehr möglich. Die bis zum Stichtag erfolgten Meldungen sind die einzige Grundlage für die Beitragsberechnung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz an die Kreis-Chorverbände. Andere Zahlen werden künftig nicht mehr akzeptiert.
Nutzen Sie die Online-Bestandserhebung über das Portal www.cvrlp.Intelliverband.de
Die Vereine/Chöre haben ein Schreiben mit den Zugangsdaten: Nutzername und Passwort erhalten. Hier finden Sie eine ausführliche Modulbeschreibung und Anleitung für die Nuztzung der Online-Bestandserhebung.
Das Bestandserhebungs-Modul in IntelliVerband wird vom 1. Dezember 2019 bis 15. Februar 2020 für die Bestandsmeldungen 2020 geöffnet.
Nur in diesem Zeitraum können sie dort erfasst werden.
Sofern Sie unseren Service nutzen möchten, d.h. wir erfassen ihre Vereinsdaten online, so bitten wir, die aktuellen Bestandsdaten uns bis zum *31.01.2020 *mitzuteilen.
Später eingehende Mitteilungen werden nicht mehr bearbeitet.
In der Beitragsordnung "§ 4 Festlegung der Mitgliedsbeiträge" ist in den Abs. 2 und 3 festgelegt, welche Gebühren bei einer nicht erfolgten oder verspäteten Bestandsmeldung erhoben werden.